Signifikante Entwicklung bei Immobilieninvestitionen für Staatsbürgerschaftszwecke für Ausländer


Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 6. Januar 2022 mit der Nummer 31711 („Verordnung“) in Kraft. Die Verordnung brachte wichtige Vorschriften in Bezug auf die anzuwendenden Verfahren für diejenigen, die die Staatsbürgerschaft durch Investition erwerben möchten.

Was sagt die Verordnung?

Die Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes legte bestimmte Grenzen in US-Dollar für die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Kapital- oder Immobilieninvestitionen fest. Während andere Fremdwährungen, die diesen Grenzen entsprechen, weiterhin akzeptiert werden, wurde der Ausdruck „Türkische Lira mit Gegenwert“ entfernt. So wurde festgelegt, dass Ausländer im Rahmen von Kapital- oder Immobilieninvestitionen in Fremdwährung investieren sollten, um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren.

Ausländer waren verpflichtet, den Fremdwährungsbetrag vor der Transaktion an eine in der Türkei tätige Bank zu verkaufen und in Türkische Lira umzurechnen, um die Anlagevoraussetzung zu erfüllen.

Anschließend war die betreffende Bank, bei der die Devisen verkauft wurden, verpflichtet, den Fremdwährungsbetrag an die Zentralbank der Republik Türkei („CBRT“) zu verkaufen.

Die CBRT hält die entsprechende Anlage in türkischen Lira-Einlagenkonten für Transaktionen, die für die Bedingung der Hinterlegung von Einlagen in der Türkei getätigt wurden, und in Staatsschuldtiteln für Transaktionen, die über Schuldtitel in der Türkei getätigt wurden, für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verfahren und Grundsätze zu diesem Thema werden in der nächsten Zeit vom CBRT festgelegt.

Die zuständigen Ministerien und öffentlichen Institutionen, die für die Bestimmung der gemäß der Verordnung festgelegten Investitionsbedingung zuständig sind, werden ihre eigenen Verfahren und Grundsätze in Bezug auf diese Verpflichtungen festlegen.

Fazit:

Laut TUIK-Statistiken beliefen sich die Hausverkäufe an Ausländer im Jahr 2019 auf 45.000 und im Jahr 2020 auf über 40.000. Mit dem Rückgang der Auswirkungen der Covid-Pandemie im Jahr 2021 hat diese Statistik im November 50.000 überschritten. Mit der neuen Verordnung soll die steigende Nachfrage besser bewertet, die Nachfrage nach türkischer Lira angesichts der Wechselkursschwankungen in der Türkei in den letzten Monaten erhöht und die Devisenreserven der CBRT gestützt werden. In diesem Zusammenhang sollten die CBRT-Praktiken und die Auswirkungen der Verordnung auf die Praxis sorgfältig verfolgt werden.

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