Was ist eine Familienaufenthaltserlaubnis?


Was ist eine Familienaufenthaltserlaubnis?

Die Art der Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern im Familienstand zum Schutz der Familieneinheit erteilt wird, heißt Familienaufenthaltserlaubnis (Familienaufenthaltserlaubnis). Die Familienaufenthaltserlaubnis wird dem Ausländer durch die als Zusammenführende bezeichnete Person erteilt.

Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis für Familien sind im Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 enthalten. Darüber hinaus enthält das türkische Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 Regelungen zu diesem Thema.

Die Familienaufenthaltserlaubnis ist in der Regel nur eine der Arten von Aufenthaltserlaubnissen. In unserem Artikel haben wir die Details der Familienaufenthaltserlaubnis aufgenommen. Ausführliche Informationen zu Aufenthaltstiteln im Allgemeinen finden Sie in unserem Artikel „Aufenthaltstitel“.

WICHTIG: Das Familienaufenthaltsverfahren berührt verschiedene Teile der Gesetzgebung. Es hat jedoch einige Konsequenzen in Bezug auf die Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Daher hat dieser Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eine seriöse Rechtsgrundlage. Es wird immer empfohlen, den Prozess mit Hilfe eines Anwalts fortzusetzen, um keine unerwünschten Ergebnisse mit fehlerhaften oder unterlassenen Transaktionen zu verursachen.

Wer erhält eine Familienaufenthaltserlaubnis?

Die Regelung bezüglich der Personen, die eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen können, ist in Artikel 34 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz enthalten. Gemäß der Artikelverordnung; Türkische Staatsbürger, Personen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft durch Erteilung einer Ausreise verloren haben, Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei haben, Flüchtlinge und Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind und nicht in ihr Herkunftsland oder ihre Staatsbürgerschaft zurückgeschickt werden können;

ausländische Frau,

ausländisches minderjähriges Kind von ihm oder seinem Ehepartner,

unterhaltsberechtigtes ausländisches Kind von sich oder seinem Ehegatten,

Familie kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ein Antrag auf Familienaufenthaltserlaubnis wird auf der Grundlage der oben genannten Personen gestellt. Unterstützer werden als Unterstützer ausgedrückt.

Personen, die eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen können, sind im Gesetz wie oben erläutert aufgeführt. Nur wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann eine Familienaufenthaltserlaubnis erhalten. Aus diesem Grund sollte das Verfahren sorgfältig evaluiert und der Antrag so gestellt werden.

Die Dauer der Familienaufenthaltserlaubnis beträgt höchstens drei Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen Frist muss die Verlängerung der Erlaubnis erneut beantragt werden. Ist der im Antrag zugrunde gelegte Aufenthaltserlaubnisinhaber des Zusammenführenden ein anderer Ausländer, kann eine Familienaufenthaltserlaubnis höchstens für die Aufenthaltsdauer dieser Person erteilt werden.

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