Was ist die türkische Staatsbürgerschaft nach Wohnsitz?


Was ist die türkische Staatsbürgerschaft nach Wohnsitz?

Die Art der Erlangung der Staatsbürgerschaft, die von Personen beantragt werden kann, die sich seit 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in der Türkei aufhalten, wird türkische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz genannt.

Es gibt viele alternative Möglichkeiten, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Diese Straßen sind im Allgemeinen von besonderer Natur und haben besondere Bedingungen. Zum Beispiel türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat und türkische Staatsbürgerschaft durch Investition. Die türkische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz ist allgemeiner Natur. Die Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz wird auch als allgemeine Staatsbürgerschaft bezeichnet.

Sie können unseren Artikel mit dem Titel „Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft“ über Möglichkeiten zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft im Allgemeinen lesen. In diesem Artikel werden wir das Problem im Hinblick auf den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz erörtern.

Regelungen zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt sind im Türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 enthalten. Die Vorschriften über den Ablauf des Verfahrens und die Durchführung der Verfahrenshandlungen sind in der Durchführungsverordnung desselben Gesetzes enthalten.

WICHTIG: Anträge auf türkische Staatsbürgerschaft bestehen aus einer Reihe von Verfahrensabläufen, die technisches Wissen erfordern. Fehler in diesen Verfahren können zu einer Verlängerung des Bewerbungsverfahrens und sogar zur Ablehnung der Bewerbung führen. Um nicht in eine solche Situation zu geraten, ist es notwendig, vor Antragstellung und während des Antragsverfahrens mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Ausländerrecht zusammenzuarbeiten.


Was sind die Anforderungen an die türkische Staatsbürgerschaft nach Wohnsitz?

Die notwendigen Voraussetzungen variieren auch je nach Grund für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus werden bei jeder Bewerbung Rahmenbedingungen angestrebt. Die Regelung zu den Rahmenbedingungen findet sich in Artikel 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Gemäß der Bestimmung des Artikels können die angestrebten Bedingungen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz wie folgt aufgeführt werden:

Volljährig sein und Unterscheidungsvermögen für den Antragsteller haben (Bewertung erfolgt nach den Regeln der Staatsbürgerschaft des Antragstellers, wenn die Person staatenlos ist, findet das türkische Zivilgesetzbuch Anwendungsbereich),

5 Jahre vor Antragstellung ununterbrochen in der Türkei gelebt haben,

Nachweis, dass es eine Entscheidung gibt, sich in der Türkei niederzulassen (z. B. Immobilien in der Türkei kaufen, ein Unternehmen gründen, in einem beliebigen Job arbeiten, seine Ausbildung in der Türkei abgeschlossen haben),

Ein ausreichendes Einkommen oder Beruf haben, um für sich und ihre Angehörigen zu sorgen,

Eine gute Moral zu haben, keine schlechten Gewohnheiten zu haben, die den sozialen Werten widersprechen würden

Die minimalen Türkischkenntnisse auf einem Niveau zu haben, um das soziale Leben aufrechtzuerhalten,

Nicht in der Lage zu sein, die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu stören,

Keine Krankheit zu haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt.

Die oben aufgeführten Bedingungen sind die Voraussetzungen für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz. Wenn ein Mangel an einer der Bedingungen vorliegt und dieser Umstand festgestellt wird, führt dies zur Ablehnung des Antrags. Es sollte betont werden, dass die Person; Obwohl es die Bedingungen erfüllt, kann es manchmal vorkommen, dass sein Antrag aufgrund einer falschen Bewertung der Verwaltung abgelehnt wird. Um ein solches Ergebnis nicht zu verursachen, muss das Verfahren effektiv verfolgt und die Rechtsgrundlage bei der Antragstellung korrekt festgestellt werden.

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